Informationen für Installateure und Schornsteinfeger

Erdgaskunden in Deutschland werden derzeit mit zwei unterschiedlichen Gasqualitäten beliefert, L- und H-Gas (L steht für „low calorific“, H für „high calorific“).

In unserer Region wurden Gaskunden bisher mit L-Gas aus den Niederlanden versorgt. Da die Niederlande die Förderung jedoch in den kommenden Jahren einstellen, wird die Versorgung bundesweit auf H-Gas umgestellt. Die Erdgasumstellung wird voraussichtlich 2030 abgeschlossen sein.

Für den Umstellungsprozess ist laut § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) der jeweilige Netzbetreiber zuständig. Für unsere Region ist das die Netzgesellschaft Lübbecke mbH.

Betroffen von der Erdgasumstellung sind neben Nordrhein-Westfalen die Bundesländer Niedersachsen, Hessen, Bremen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz.

Die beiden Gasarten L- und H-Gas unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrem Brennwert, daher müssen alle bislang mit L-Gas betriebenen Geräte in Haushalten, Gewerbe und der Industrie an die neue Gasart H-Gas angepasst werden.

Hierzu werden in einem ersten Schritt die Daten der Gasgeräte erhoben, bevor im zweiten Schritt die technische Anpassung erfolgt. Zwischen beiden Schritten liegt ein Zeitraum von 1-1,5 Jahren. Nach der Erhebung und Anpassung wird bei 10 % der Geräte eine stichprobenartige Qualitätskontrolle der Arbeiten vorgenommen.

Die Maßnahmen zur Erhebung und Anpassung sowie Qualitätssicherung werden von zertifizierten Umstellungsdienstleistern im Auftrag der Netzgesellschaft Lübbecke mbH durchgeführt.

Bedingungen zur Abgasmessung für Erhebungs- und Anpassungsdienstleister

  • Der von uns beauftragte Monteur führt am Ende eines jeden Besuches eine Abgasmessung in Teil- und Volllast durch (nicht im Schornsteinfegermodus).
  • Es gilt ein Grenzwert von 1.000 ppm CO im Abgas. Wird dieser Wert überschritten, erfolgt eine zweite Referenzmessung mit einer Mehrlochsonde. Sollte diese ebenfalls über 1.000 ppm liegen, wird das Gerät gesperrt.
  • Der Kunde muss in diesem Fall selbst ein Installationsunternehmen mit der Behebung des Mangels beauftragen. Das Gasgerät kann nur wieder in Betrieb genommen werden, wenn der Installateur die Ursachen der Sperrung behoben hat.

Erhebung

0-299 ppm: 
Kein Mangel. Individuelle Entscheidung des Monteurs, 
dem Kunden eine Wartung zu empfehlen.
300-999 ppm:
Mängelkarte (Frist zur Behebung: 4 Wochen)
> 1.000 ppm:
Mängelkarte (Frist zur Behebung: Unverzüglich) 
und Sperrung des Gasgerätes

Anpassung

0-499 ppm:
Kein Mangel. Individuelle Entscheidung des 
Monteurs, dem Kunden eine Wartung zu empfehlen.
500-999 ppm:
Mängelkarte (Frist zur Behebung: 4 Wochen)
> 1.000 ppm:
Mängelkarte (Frist zur Behebung: Unverzüglich) 
und Sperrung des Gasgerätes

Wettbewerbsverbot

Die zur Erhebung und Anpassung eingesetzten Dienstleister der Erdgasumstellung unterliegen einem Wettbewerbsverbot. Den beauftragten Fachfirmen ist es untersagt, Leistungen aus Ihrem Portfolio (z. B. Wartung, Instandsetzung) anzubieten.

Alle Termine für die Erdgasumstellung in unserem Netzgebiet entnehmen Sie bitte der beigefügten Karte und Tabelle.

FAQ