Gesetzlicher Hintergrund

Nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der jeweilige Netzbetreiber für die Umstellungsmaßnahmen zuständig, in unserer Region ist das die Netzgesellschaft Lübbecke mbH. Dies gilt auch, wenn das Gas von einem anderen Lieferanten bezogen wird.

Warum benötigen wir Zutritt zu Ihrer Wohnung?

In unserem Netzgebiet wird in den nächsten Jahren die Erdgasversorgung von L- auf H-Gas umgestellt. Um einen sicheren und zuverlässigen Weiterbetrieb Ihrer Gasgeräte nach der Umstellung gewährleisten zu können, müssen wir zunächst die Daten aller Gasgeräte in Ihrem Haushalt oder Betrieb erfassen (Erhebung). In einem zweiten Schritt erfolgt dann die technische Anpassung der Geräte. Damit die Erdgasumstellung reibungslos verläuft, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Muss ich den Monteur hereinlassen?

Ja, bitte! Zur Durchführung der Erhebung und Anpassung benötigt unser Monteur unbedingt Zutritt zu Ihrer Wohnung. Das Zutrittsrecht des Netzbetreibers bzw. seiner Beauftragten ist gesetzlich geregelt und ergibt sich aus § 19a Abs. 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG):

Anschlussnehmer oder -nutzer haben dem Beauftragten oder Mitarbeiter des Netzbetreibers den Zutritt zu ihrem Grundstück und zu ihren Räumen zu gestatten, soweit dies für die nach Absatz 1 durchzuführenden Handlungen erforderlich ist. […] Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird durch Satz 1 eingeschränkt.

Welche Daten meiner Gasgeräte werden aufgenommen?

Bei der Geräteerfassung (Erhebung) werden verschiedene Daten benötigt:

  • Angaben zu Hersteller, Gerätetyp, Baujahr, Leistung u. ä.
  • Fotos vom Typenschild sowie vom Gerät selbst (zur Belegung der Erhebungsdaten)
  • Abgasmessung in Teil- und in Volllast (zur Prüfung der Geräteeinstellungen)

Wer übernimmt die Kosten der Erdgasumstellung?

Die Kosten für die Erhebung und Anpassung werden zunächst vom jeweiligen Netzbetreiber übernommen und später über die Netzentgelte auf alle Erdgaskunden in Deutschland verteilt. Davon ausgenommen sind die Kosten für Reparaturen, Wartung und Geräteaustausch, diese sind vom Geräteeigentümer zu tragen.

FAQ