Geräte
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Warum muss jedes Gasgerät angepasst werden?
Warum muss jedes Gasgerät angepasst werden?
- Die große Mehrheit aller Gasgeräte ist aus technischen Gründen auf die jeweilige Gasart, die sie bezieht, eingestellt.
- Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb gewährleistet.
- Bei einer Änderung der bezogenen Gasart muss entsprechend auch das Gerät angepasst werden.
- Ansonsten kann es zu einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betreibers kommen.
- Es gibt auch Geräte, die für den Betrieb sowohl mit L- als auch mit H-Gas geeignet sind, ohne dass sie technisch angepasst werden müssen - etwa selbstadaptierende Gasthermen.
- Sollte sich im Haushalt ein solches Gerät befinden, so wird das beauftragte Fachunternehmen dies bei der (in jedem Fall notwendigen) Erhebung feststellen und uns entsprechend informieren.
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Kann jedes Gerät angepasst werden?
Kann jedes Gerät angepasst werden?
- In den allermeisten Fällen ist eine Anpassung der Gasgeräte möglich.
- Diese Beurteilung nehmen die beauftragten Fachfirmen auf der Basis der erhobenen technischen Daten vor.
- In Fällen, in denen eine Anpassung nicht möglich ist, wird gesondert informiert und das weitere Vorgehen mit dem Kunden abgestimmt.
- Grundsätzlich kommt dies etwa bei sehr alten Gasgeräten vor.
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Kann man sich weigern, ein Gerät anpassen zu lassen?
Kann man sich weigern, ein Gerät anpassen zu lassen?
- Nein. Wenn Gasgeräte auf Wunsch des Betreibers nicht angepasst werden, muss durch den jeweiligen Netzbetreiber der komplette Gasanschluss gesperrt werden.
- Aus einem Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen oder Geräteteilen können Gefahren von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betreibers entstehen.
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Was tun, wenn ein Gerät nicht angepasst werden kann?
Was tun, wenn ein Gerät nicht angepasst werden kann?
- Im Nachgang der durchgeführten Erhebung erhält der Kunde eine Mitteilung über seine Gasgeräte.
- Den Austausch oder die Stilllegung eines nicht anpassbaren Gasgerätes muss der Geräteeigentümer auf eigene Kosten vornehmen.