Geräte

  • Warum muss jedes Gasgerät angepasst werden?

    Warum muss jedes Gasgerät angepasst werden?

    • Die große Mehrheit aller Gasgeräte ist aus technischen Gründen auf die jeweilige Gasart, die sie bezieht, eingestellt.
    • Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb gewährleistet.
    • Bei einer Änderung der bezogenen Gasart muss entsprechend auch das Gerät angepasst werden.
    • Ansonsten kann es zu einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betreibers kommen.
    • Es gibt auch Geräte, die für den Betrieb sowohl mit L- als auch mit H-Gas geeignet sind, ohne dass sie technisch angepasst werden müssen - etwa selbstadaptierende Gasthermen.
    • Sollte sich im Haushalt ein solches Gerät befinden, so wird das beauftragte Fachunternehmen dies bei der (in jedem Fall notwendigen) Erhebung feststellen und uns entsprechend informieren.
  • Kann jedes Gerät angepasst werden?

    Kann jedes Gerät angepasst werden?

    • In den allermeisten Fällen ist eine Anpassung der Gasgeräte möglich.
    • Diese Beurteilung nehmen die beauftragten Fachfirmen auf der Basis der erhobenen technischen Daten vor.
    • In Fällen, in denen eine Anpassung nicht möglich ist, wird gesondert informiert und das weitere Vorgehen mit dem Kunden abgestimmt.
    • Grundsätzlich kommt dies etwa bei sehr alten Gasgeräten vor.
  • Kann man sich weigern, ein Gerät anpassen zu lassen?

    Kann man sich weigern, ein Gerät anpassen zu lassen?

    • Nein. Wenn Gasgeräte auf Wunsch des Betreibers nicht angepasst werden, muss durch den jeweiligen Netzbetreiber der komplette Gasanschluss gesperrt werden.
    • Aus einem Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen oder Geräteteilen können Gefahren von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betreibers entstehen.
  • Was tun, wenn ein Gerät nicht angepasst werden kann?

    Was tun, wenn ein Gerät nicht angepasst werden kann?

    • Im Nachgang der durchgeführten Erhebung erhält der Kunde eine Mitteilung über seine Gasgeräte.
    • Den Austausch oder die Stilllegung eines nicht anpassbaren Gasgerätes muss der Geräteeigentümer auf eigene Kosten vornehmen.

FAQ